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Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 09.04.2026

Die in diesen B2B-ANB benutzten personenbezogenen Substantive verstehen sich geschlechtsneutral und umfassen daher alle Formen.

1. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Geschäftskunden (B2B-ANB)

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Geschäftskunden („B2B-ANB") gelten für Sie als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG („Nutzer") für die Nutzung der B2B-Angebote auf redbullmediahouse.com, tvschedule.redbullmediahouse.com, servustvshowroom.com, vie.redbullmediahouse.com, presse.servustv.com und/ oder beneventopublishing.com (nachfolgend „B2B-Plattformen") des Diensteanbieters und Medieninhabers, der Red Bull Media House GmbH, Oberst-Lepperdinger-Straße 11-15, 5071 Wals-Siezenheim, Österreich (weitere Details finden Sie im Impressum - im Folgenden „RBMH", „Wir", „Unser" oder „Uns").

Diese B2B-ANB gelten nicht für Verbraucher. Für Verbraucher gelten unsere Allgemeinen Media-Nutzungsbedingungen („Media-ANB") bzw unsere Allgemeinen Bedingungen für die entgeltliche Dienste-Erbringung von ServusTV On, Servus in Stadt und Land, Bergwelten und Speedweek („Media-ABD") bzw unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Abonnement eines Magazins bzw. Kauf eines Einzelprodukts der Red Bull Media House GmbH („Magazinabo-AGB") oder sonstige jeweils im Einzelfall referenzierte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese B2B-ANB regeln die Nutzung der kostenlosen B2B-Plattformen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Medialeistungen (hier) sind die Vertragsgrundlage für konkrete, bezahlte Auftragsarbeiten der RBMH im Medienbereich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen (hier) sind die Vertragsgrundlage für Werbeschaltungen in RBMH-Medien. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen Corporate Media (hier) sind die Vertragsgrundlage für Leistungen und/oder Liefergegenstände im Bereich „Storytelling", „Corporate Publishing" und „Produktionen".

Etwaige von Ihnen verwendete allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Inhaltlicher Anwendungsbereich

Diese B2B-ANB gelten für die Nutzung aller unserer über unsere B2B-Plattformen Ihnen zur Verfügung gestellten unentgeltlichen Produkte und Inhalte („Content"). Die Nutzung umfasst jegliche Inanspruchnahme des Contents durch Sie für Ihre geschäftlichen Zwecke, insbesondere das Browsen auf unseren Plattformen, die Registrierung für einen B2B-Account, die Teilnahme an Angeboten, die sich an Unternehmer richten, sowie das Einstellen von nutzergenerierten Inhalten.

3. Pflichten des Nutzers

Sie verpflichten sich, die B2B-Plattformen und den Content ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und diesen B2B-ANB zu nutzen. Insbesondere sind Sie verpflichtet:

a. alle von Ihnen uns gegenüber gemachten Angaben korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu zu machen und aktuell zu halten;
b. die Rechte von RBMH und Dritten, insbesondere Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Leistungs- und Persönlichkeitsrechte, zu wahren;
c. den zur Verfügung gestellten Content ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und Handlungen zu unterlassen, die die Funktionalität der Plattformen oder des Contents beeinträchtigen oder stören könnten;
d. sich jeglicher Handlungen zu enthalten, die geeignet sind, den Ruf von RBMH oder Dritten zu schädigen, insbesondere durch die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Verleumdungen oder „Hate-Speech".

4. Nutzungsrechte - Nutzungsvorbehalt für Text- und Data-Mining

4.1. Wir räumen Ihnen für die Dauer des Nutzungsverhältnisses die nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren und nicht-sublizenzierbaren Nutzungsrechte für den Zugriff auf und die Nutzung bzw Verwertung unseres Contents für Ihre eigenen Geschäftszwecke ein, das beschränkt auf Informations-, Recherche- und Präsentationszwecke im Rahmen Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie der Nutzung im Zusammenhang einer etwaigen Geschäftsanbahnung mit Uns.

4.2. Das eingeräumte Recht umfasst ausdrücklich nicht das Recht, den Content oder Teile davon über die technische Notwendigkeit der oben genannten Zwecke hinaus zu vervielfältigen oder zu bearbeiten, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig über die Zwecke kommerziell zu verwerten.

4.3. Die Einräumung von Nutzungsrechten und die Nutzung der B2B-Plattformen stehen unter der auflösenden Bedingung der Einhaltung dieser B2B-ANB. Bei einem Verstoß gegen diese B2B-ANB erlöschen sämtliche eingeräumten Rechte automatisch.

4.4. Jegliche Nutzung des Contents oder von Teilen davon für Indexierung bei (KI)Suche und/ oder Text- und Data-Mining im Sinne des § 42h UrhG ist ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung untersagt (Nutzungsvorbehalt gemäß § 42h Abs 6 UrhG). Dies gilt auch für die Verwendung des Contents zum Training, zur Entwicklung oder zum Betrieb von Systemen der künstlichen Intelligenz oder maschinellen Lernens odgl.

5. B2B-User Generated Content (UGC)

5.1. Sollten Sie auf unseren B2B-Plattformen Inhalte wie Kommentare, Texte, Bilder, Videos oder sonstige Materialien hochladen („B2B-User Generated Content" oder „UGC"), räumen Sie uns im Zeitpunkt des Uploads eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche und an Dritte übertragbare und sublizenzierbare Lizenz ein, Ihren UGC für jegliche Zwecke online wie offline zu nutzen, zu verwerten, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zur Verfügung zu stellen, abgeleitete Werke davon zu erstellen und mit anderem Content zu verbinden.

5.2. Sie garantieren, dass Sie Inhaber sämtlicher für diese Rechteeinräumung erforderlichen Rechte am UGC sind und dass die Nutzung des UGC durch Uns im Rahmen der erteilten Lizenz keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte) verletzt.

5.3. Sie verpflichten sich, RBMH, dessen verbundene Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Verbindlichkeiten freizustellen und schadlos zu halten, die aus einer Verletzung dieser Garantie oder aus dem von Ihnen bereitgestellten UGC resultieren.

5.4. Sie sind allein verantwortlich für die von Ihnen hochgeladenen Inhalte. RBMH übernimmt keine Verpflichtung zur Überprüfung, Überwachung oder Speicherung von UGC. RBMH behält sich das Recht vor, UGC jederzeit ohne Angabe von Gründen zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren.

6. Ausschluss der Gewährleistung und etwaige Mängelrüge

6.1. Der Content wird Ihnen unentgeltlich und im jeweils verfügbaren Zustand („as is" und „as available") zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder die Eignung des Contents für einen bestimmten Zweck.

6.2. Soweit überhaupt anwendbar, schließen wir im größtmöglichen Umfang das Gewährleistungsrecht aus. Als Unternehmer sind Sie jedenfalls gemäß § 377 UGB verpflichtet, etwaige Mängel oder Störungen des Contents oder der Plattformen unverzüglich, längstens jedoch binnen zweier Werktagen nach Kenntniserlangung, schriftlich (E-Mail an E-Mail-Adresse einfügen genügt) zu rügen. Die Rüge hat eine detaillierte Beschreibung des Mangels zu enthalten. Unterlassen Sie die rechtzeitige und formgerechte Rüge, können Sie jedenfalls keine Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit (mehr) geltend machen.

7. Haftung und Höhere Gewalt

7.1. Unsere Haftung sowie die unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, mit Ausnahme von Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung) und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und reine Vermögensschäden ist außer bei grobem Verschulden ausgeschlossen.

7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

7.4. Sie haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (beides: „grobes Verschulden") unsererseits zu beweisen.

7.5. Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der B2B-Plattformen, übernehmen jedoch keine Haftung für eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Wir haften jedenfalls nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle der B2B-Plattformen, die auf höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder -gateways oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

8. Vertraulichkeit

8.1. Der Nutzer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit RBMH zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

8.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2. Sie können Ihren B2B-Account und das damit verbundene Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung des Accounts in den Kontoeinstellungen beenden.

9.3. Wir sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit ordentlich unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen zu kündigen. Die Kündigung kann in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

9.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie
a. wesentlich oder wiederholt gegen diese B2B-ANB verstoßen;
b. Rechte von RBMH oder Dritten verletzen;
c. die B2BPlattformen oder den Content in rechtswidriger Weise nutzen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderung der B2B-ANB: Wir behalten uns das Recht vor, diese B2B-ANB jederzeit zu ändern. Wir werden Sie über Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail oder durch eine Benachrichtigung in Ihrem B2B-Account) informieren. Die geänderten Bedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Die fortgesetzte Nutzung der B2B-Plattformen nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt jedenfalls als Ihre Zustimmung zu den geänderten B2B-ANB. Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

10.2. Rechtswahl: Auf dieses Nutzungsverhältnis und alle daraus oder im Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

10.3. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen B2B-ANB und deren Erfüllung ist das für Handelssachen sachlich zuständige Gericht in Wien.

10.4. Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser B2B-ANB bedürfen - soweit nicht anders oben geregelt - zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser B2B-ANB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

10.6. Archiv: Frühere Versionen dieser B2B-ANB sind unter Allgemeine Nutzungsbedingungen vom 08.04.2026 abrufbar.

Zur Information: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der B2B-Plattformen erfolgt gemäß unserer Datenschutzrichtlinie.

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PW - 35 - UEFA Europa League
© ServusTV / Manuel Seeger

UEFA Europa League Play-off - LIVE

Do., 27.08., ab 20:15 Uhr: Wer schafft den Einzug in die Liga-Phase?
Showdown im Play-off für die europäischen Klubbewerbe: Die Sieger dürfen sich über einen Platz in der Ligaphase der UEFA Europa League freuen, für die Verlierer geht es immerhin in der UEFA Conference League weiter. Bei ServusTV und ServusTV On sind die Fußballfans live dabei.
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PW - 35 - Der Staatsfeind Nr. 1
© Disney

Der Staatsfeind Nr. 1

Sa., 22.08., ab 20:15 Uhr, u. a. mit Will Smith und Gene Hackman
Erfolgsanwalt Robert gerät ins Visier einer tödlichen Verschwörung. Als sich die Hinweise auf eine Verwicklung der NSA verdichten, beginnt eine gnadenlose Jagd auf ihn. Gemeinsam mit einem ehemaligen Geheimagenten versucht er, die Hintergründe aufzudecken und den wahren Drahtziehern das Handwerk zu legen. Rasanter Thriller von Tony Scott.
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PW - 35 - Die Gruaberin - Der Vodcast
© ServusTV / Sebastian Marko

Die Gruaberin – Mit Monika Gruber und Schlagerstar Patrick Lindner

Fr., 28.08., ab 22:10 Uhr
Kindheit mit schwierigem Verhältnis zum Vater, Ausbildung zum Koch und große Erfolge als Schlagersänger. 1999 folgt die Zäsur: Eine Zeitung outet Patrick Lindner ungefragt als homosexuellen Mann. Nach diesem Einschnitt erfindet er sich neu und spricht mit Monika Gruber über seinen Lebensweg, die Musik und Freundschaften in der Schlagerbranche.
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PW - 48 - Bergwelten - DAS SCHNALSTAL - Eine raue Schönheit
© ServusTV / Simon Hehl / F-TECH

Das Schnalstal – Eine raue Schönheit

"Bergwelten", am Mo., 24.08., ab 20:15 Uhr
Im Süden des Alpenhauptkamms liegt auf der Südtiroler Seite das Schnalstal – ein markantes Gebirgstal und die Heimat von Simon Messner. In dieser wilden Bergwelt ist er aufgewachsen und heute mehr denn je alpinistisch unterwegs. "Bergwelten" begleitet ihn gemeinsam mit einem jungen Bergbauern und zeigt, wie Tradition und Kultur des Tals auf neue Weise erlebbar werden.
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PW - 35 - Paula kocht - Paula kocht in Wien
© ServusTV / Degn Film

Paula kocht – Wiener Küche reloaded

Fr., 28.08., ab 21:10 Uhr
Am Karmelitermarkt im 2. Bezirk mit seinen verführerischen Standeln und Schmähführern hat sich Paula Bründl einst ins Essen verliebt. Zwischen traditionsreichen Lokalen und moderner Wiener Küche trifft sie außergewöhnliche Köche, besucht den legendären Würstelstand und stellt sich im Demel einer Kaiserschmarrn-Challenge.
1618 Zeichen 7 Bilder
PW - 35 - Hubert ohne Staller - Geständnis aus der Zukunft
© Leonine

Hubert ohne Staller: "Eine ungeklärte Leiche" & "Der Tote im Heizungsraum" & "Geständnis aus der Zukunft"

Di., 25.08., ab 20:15 Uhr
Als ein Zeuge nicht zur Vorladung erscheint, machen sich Hubert und Girwidz auf die Suche nach ihm – und finden den Mann tot treibend in einem Klärbecken. Da ein Unfall schnell ausgeschlossen werden kann, stellt sich die Frage: Wer steckt hinter dem Verbrechen? Im Anschluss zeigt ServusTV die Folgen "Der Tote im Heizungsraum" & "Geständnis aus der Zukunft".
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PW - 35 - Quizmaster
© Philipp Carl Riedl / ServusTV

Quizmaster – Die 2000er

Mo., 24.08., ab 19:35 Uhr
Fans der 2000er-Jahre aufgepasst: Beim "Quizmaster 2000er-Jahre Spezial" dreht sich diese Woche alles um das Jahrzehnt der Digitalisierung und Popkultur. Ob Kultserien, Chart-Hits oder prägende Ereignisse – nur wer sich bestens auskennt, kann den Quizmaster bezwingen, den Sieg holen und beweisen, wer der wahre Experte der Nullerjahre ist.
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PW - 35 - The Accountant
© 2016 Warner Bros. Entertainment Inc. and RatPac-Dune Entertainment LLC.

The Accountant

Sa., 22.08., ab 22:35 Uhr, u. a. mit Ben Affleck
Der geniale Buchhalter Christian Wolff führt ein gefährliches Doppelleben. Als er die Bilanzen eines Robotik-Unternehmens prüft, stößt er auf eine weitreichende Verschwörung und gerät selbst ins Visier skrupelloser Killer. Um die Wahrheit ans Licht zu bringen, muss er all sein Können einsetzen. Spannender Actionthriller von Gavin O'Connor.
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03.07.2026

3,9 Millionen waren beim WM-Kracher gegen Spanien bei ServusTV dabei

GEPA-20260702-101-142-0043 Kopie
© GEPApictures
das gestrige WM-Aus des ÖFB-Teams im Sechzehntelfinale der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ gegen Spanien war die bislang erfolgreichste TV-Übertragung des Turniers und eine der bedeutendsten Sendungen in der TV-Geschichte. Damit erzielten ServusTV und ServusTV On nach dem Spiel Argentinien gegen Österreich erneut Bestwerte.
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01.07.2026

Fußball-WM sorgt im Juni für Top- und Rekordwerte bei ServusTV und ServusTV On

PW - 00 - Quotenmeldung Juni 2026 - FIFA World Cup
© ServusTV / GEPApictures
Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ kickte ServusTV im Juni 2026 mit deutlichem Abstand erneut an die Spitze der österreichischen Privatsender und die Streamingplattform ServusTV On zu neuen Rekordwerten.
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29.06.2026

Mord im Tango-Club: Neuer Fall für Fritz Karl als Meiberger

PW - 00 - Drehstart Meiberger
© ServusTV / Mona Film / Fabio Eppensteiner
ServusTV setzt in Zusammenarbeit mit ARD Degeto Film die erfolgreiche “Meiberger“-Reihe mit einem 90-Minüter fort. Seit Ende Juni steht Fritz Karl für einen neuen Fall als Kriminalpsychologe Thomas Meiberger in Salzburg vor der Kamera. Unter der Regie von Joana Vogdt (u.a. „Usedom-Krimi“) spielen neben bekannten “Meiberger“-Gesichtern wie Lisa Schützenberger, Franz Josef Danner, Tanja Raunig auch Pasquale Aleardi und Roland Koch mit. Die Ausstrahlung erfolgt 2027.
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