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Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 09.04.2026

Die in diesen B2B-ANB benutzten personenbezogenen Substantive verstehen sich geschlechtsneutral und umfassen daher alle Formen.

1. Allgemeine Nutzungsbedingungen für Geschäftskunden (B2B-ANB)

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Geschäftskunden („B2B-ANB") gelten für Sie als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG („Nutzer") für die Nutzung der B2B-Angebote auf redbullmediahouse.com, tvschedule.redbullmediahouse.com, servustvshowroom.com, vie.redbullmediahouse.com, presse.servustv.com und/ oder beneventopublishing.com (nachfolgend „B2B-Plattformen") des Diensteanbieters und Medieninhabers, der Red Bull Media House GmbH, Oberst-Lepperdinger-Straße 11-15, 5071 Wals-Siezenheim, Österreich (weitere Details finden Sie im Impressum - im Folgenden „RBMH", „Wir", „Unser" oder „Uns").

Diese B2B-ANB gelten nicht für Verbraucher. Für Verbraucher gelten unsere Allgemeinen Media-Nutzungsbedingungen („Media-ANB") bzw unsere Allgemeinen Bedingungen für die entgeltliche Dienste-Erbringung von ServusTV On, Servus in Stadt und Land, Bergwelten und Speedweek („Media-ABD") bzw unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Abonnement eines Magazins bzw. Kauf eines Einzelprodukts der Red Bull Media House GmbH („Magazinabo-AGB") oder sonstige jeweils im Einzelfall referenzierte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese B2B-ANB regeln die Nutzung der kostenlosen B2B-Plattformen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Medialeistungen (hier) sind die Vertragsgrundlage für konkrete, bezahlte Auftragsarbeiten der RBMH im Medienbereich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen (hier) sind die Vertragsgrundlage für Werbeschaltungen in RBMH-Medien. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen Corporate Media (hier) sind die Vertragsgrundlage für Leistungen und/oder Liefergegenstände im Bereich „Storytelling", „Corporate Publishing" und „Produktionen".

Etwaige von Ihnen verwendete allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Inhaltlicher Anwendungsbereich

Diese B2B-ANB gelten für die Nutzung aller unserer über unsere B2B-Plattformen Ihnen zur Verfügung gestellten unentgeltlichen Produkte und Inhalte („Content"). Die Nutzung umfasst jegliche Inanspruchnahme des Contents durch Sie für Ihre geschäftlichen Zwecke, insbesondere das Browsen auf unseren Plattformen, die Registrierung für einen B2B-Account, die Teilnahme an Angeboten, die sich an Unternehmer richten, sowie das Einstellen von nutzergenerierten Inhalten.

3. Pflichten des Nutzers

Sie verpflichten sich, die B2B-Plattformen und den Content ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und diesen B2B-ANB zu nutzen. Insbesondere sind Sie verpflichtet:

a. alle von Ihnen uns gegenüber gemachten Angaben korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu zu machen und aktuell zu halten;
b. die Rechte von RBMH und Dritten, insbesondere Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Leistungs- und Persönlichkeitsrechte, zu wahren;
c. den zur Verfügung gestellten Content ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und Handlungen zu unterlassen, die die Funktionalität der Plattformen oder des Contents beeinträchtigen oder stören könnten;
d. sich jeglicher Handlungen zu enthalten, die geeignet sind, den Ruf von RBMH oder Dritten zu schädigen, insbesondere durch die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Verleumdungen oder „Hate-Speech".

4. Nutzungsrechte - Nutzungsvorbehalt für Text- und Data-Mining

4.1. Wir räumen Ihnen für die Dauer des Nutzungsverhältnisses die nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren und nicht-sublizenzierbaren Nutzungsrechte für den Zugriff auf und die Nutzung bzw Verwertung unseres Contents für Ihre eigenen Geschäftszwecke ein, das beschränkt auf Informations-, Recherche- und Präsentationszwecke im Rahmen Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie der Nutzung im Zusammenhang einer etwaigen Geschäftsanbahnung mit Uns.

4.2. Das eingeräumte Recht umfasst ausdrücklich nicht das Recht, den Content oder Teile davon über die technische Notwendigkeit der oben genannten Zwecke hinaus zu vervielfältigen oder zu bearbeiten, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig über die Zwecke kommerziell zu verwerten.

4.3. Die Einräumung von Nutzungsrechten und die Nutzung der B2B-Plattformen stehen unter der auflösenden Bedingung der Einhaltung dieser B2B-ANB. Bei einem Verstoß gegen diese B2B-ANB erlöschen sämtliche eingeräumten Rechte automatisch.

4.4. Jegliche Nutzung des Contents oder von Teilen davon für Indexierung bei (KI)Suche und/ oder Text- und Data-Mining im Sinne des § 42h UrhG ist ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung untersagt (Nutzungsvorbehalt gemäß § 42h Abs 6 UrhG). Dies gilt auch für die Verwendung des Contents zum Training, zur Entwicklung oder zum Betrieb von Systemen der künstlichen Intelligenz oder maschinellen Lernens odgl.

5. B2B-User Generated Content (UGC)

5.1. Sollten Sie auf unseren B2B-Plattformen Inhalte wie Kommentare, Texte, Bilder, Videos oder sonstige Materialien hochladen („B2B-User Generated Content" oder „UGC"), räumen Sie uns im Zeitpunkt des Uploads eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche und an Dritte übertragbare und sublizenzierbare Lizenz ein, Ihren UGC für jegliche Zwecke online wie offline zu nutzen, zu verwerten, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zur Verfügung zu stellen, abgeleitete Werke davon zu erstellen und mit anderem Content zu verbinden.

5.2. Sie garantieren, dass Sie Inhaber sämtlicher für diese Rechteeinräumung erforderlichen Rechte am UGC sind und dass die Nutzung des UGC durch Uns im Rahmen der erteilten Lizenz keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte) verletzt.

5.3. Sie verpflichten sich, RBMH, dessen verbundene Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Verbindlichkeiten freizustellen und schadlos zu halten, die aus einer Verletzung dieser Garantie oder aus dem von Ihnen bereitgestellten UGC resultieren.

5.4. Sie sind allein verantwortlich für die von Ihnen hochgeladenen Inhalte. RBMH übernimmt keine Verpflichtung zur Überprüfung, Überwachung oder Speicherung von UGC. RBMH behält sich das Recht vor, UGC jederzeit ohne Angabe von Gründen zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren.

6. Ausschluss der Gewährleistung und etwaige Mängelrüge

6.1. Der Content wird Ihnen unentgeltlich und im jeweils verfügbaren Zustand („as is" und „as available") zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit oder die Eignung des Contents für einen bestimmten Zweck.

6.2. Soweit überhaupt anwendbar, schließen wir im größtmöglichen Umfang das Gewährleistungsrecht aus. Als Unternehmer sind Sie jedenfalls gemäß § 377 UGB verpflichtet, etwaige Mängel oder Störungen des Contents oder der Plattformen unverzüglich, längstens jedoch binnen zweier Werktagen nach Kenntniserlangung, schriftlich (E-Mail an E-Mail-Adresse einfügen genügt) zu rügen. Die Rüge hat eine detaillierte Beschreibung des Mangels zu enthalten. Unterlassen Sie die rechtzeitige und formgerechte Rüge, können Sie jedenfalls keine Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit (mehr) geltend machen.

7. Haftung und Höhere Gewalt

7.1. Unsere Haftung sowie die unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, mit Ausnahme von Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung) und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und reine Vermögensschäden ist außer bei grobem Verschulden ausgeschlossen.

7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

7.4. Sie haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (beides: „grobes Verschulden") unsererseits zu beweisen.

7.5. Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der B2B-Plattformen, übernehmen jedoch keine Haftung für eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Wir haften jedenfalls nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle der B2B-Plattformen, die auf höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder -gateways oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

8. Vertraulichkeit

8.1. Der Nutzer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit RBMH zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

8.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2. Sie können Ihren B2B-Account und das damit verbundene Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung des Accounts in den Kontoeinstellungen beenden.

9.3. Wir sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit ordentlich unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen zu kündigen. Die Kündigung kann in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

9.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie
a. wesentlich oder wiederholt gegen diese B2B-ANB verstoßen;
b. Rechte von RBMH oder Dritten verletzen;
c. die B2BPlattformen oder den Content in rechtswidriger Weise nutzen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderung der B2B-ANB: Wir behalten uns das Recht vor, diese B2B-ANB jederzeit zu ändern. Wir werden Sie über Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail oder durch eine Benachrichtigung in Ihrem B2B-Account) informieren. Die geänderten Bedingungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Die fortgesetzte Nutzung der B2B-Plattformen nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt jedenfalls als Ihre Zustimmung zu den geänderten B2B-ANB. Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

10.2. Rechtswahl: Auf dieses Nutzungsverhältnis und alle daraus oder im Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.

10.3. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen B2B-ANB und deren Erfüllung ist das für Handelssachen sachlich zuständige Gericht in Wien.

10.4. Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser B2B-ANB bedürfen - soweit nicht anders oben geregelt - zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser B2B-ANB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

10.6. Archiv: Frühere Versionen dieser B2B-ANB sind unter Allgemeine Nutzungsbedingungen vom 08.04.2026 abrufbar.

Zur Information: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der B2B-Plattformen erfolgt gemäß unserer Datenschutzrichtlinie.

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PW - 29 - Die besten Köche der Welt - Zu Gast im Ikarus
© Vangelis Paterakis / Red Bull Content Pool

Die besten Köche der Welt – Zu Gast im Ikarus: George Papazacharias

Sa., 11.07., ab 17:40 Uhr
Jeden Monat kreiert im Salzburger Zwei-Sterne-Restaurant Ikarus ein anderer internationaler Spitzenkoch das Menü. Red Bull Hangar-7 Executive Chef Martin Klein besucht für die Menü-Vorbereitungen diesmal in Athen den 2-Sterne-Koch George Papazacharias.
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PW - 29 - Oh lala
© 2023 WHITE AND YELLOW FILMS / SND / M6 FILMS / BESIDE PRODUCTIONS

Oh la la – Wer ahnt denn sowas?

Free-TV-Premiere am Sa., 11.07., ab 20:15 Uhr, u.a. mit Frankreichs Starkomiker Christian Clavier
Alice Bouvier-Sauvage und ihr Verlobter François Martin wollen heiraten. Bei einem Treffen ihrer Familien auf dem Schloss der Bouvier-Sauvage prallen unterschiedliche Welten aufeinander. Als Alice die Ergebnisse von DNA-Tests präsentiert, sorgen überraschende Erkenntnisse über die Herkunft aller vier Elternteile für Aufregung. Komödie von Julien Hervé.
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PW - 26 - FIFA World Cup 2026
© FIFA

Das Viertelfinale – LIVE

Sa., 11.07. und So., 12.07.: Wer löst die Halbfinal-Tickets bei der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™?
Das Fußball-Highlight des Jahres biegt in die heiße Phase ein: Bei ServusTV und ServusTV On sind die Fans live dabei, wenn bei den Viertelfinal-Matches in Miami und Kansas City die Tickets für das Halbfinale vergeben werden.
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PW - 29 - Hoagascht - Stadt - Land - Linz
© ServusTV / Brigitte Erhart / Degn Film

LInzer Gschicht'n

"Hoagascht" am So., 12.07., ab 19:45 Uhr
Die Linzer Torte ist eine Legende. Weniger bekannt sind die Linzer Stadtbauern. Sie versorgen die Stadt mit frischen und vielfältigen Produkten. Und die Grottenbahn am Pöstlingberg sorgt für märchenhafte Stunden. Conny Bürgler besucht für den "Hoagascht" eine Stadt voller Gegensätze – zwischen Altstadt und Bauernhof, Tradition und Moderne, Märchenwelt und Alltag.
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PW - 29 - Herr Ostrowski macht Urlaub - Dolce Vita
© Philipp Carl Riedl / Red Bull Content Pool

Ostrowski macht Urlaub – Dolce Vita

So., 12.07., ab 20:15 Uhr
Ab in den Süden! Michis VW-Bus steht in der Werkstatt, also versucht er sich als Tramper. Nach einem überraschenden Zwischenstopp am Neusiedlersee – dem "Meer der Wiener", landet er schließlich am richtigen Meer in Jesolo. Am Lieblingsstrand der Österreicher schwelgt er in Kindheitserinnerungen und entdeckt eine neue Seite an Jesolo.
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PW - 29 - Bergwelten - Peter Aufschnaiter
© ServusTV / Metafilm / AL Bezi Freinademetz

Peter Aufschnaiter – 8 Jahre in Tibet

"Bergwelten" am Mo., 13.07., ab 20:15 Uhr
Der Tiroler Peter Auschnaiter hat 1929 und 1931 an den ersten deutschen Himalaya-Expeditionen teilgenommen und danach die Nanga-Parbat Expedition 1939 geleitet. Dort kam er gemeinsam mit Heinrich Harrer in Gefangenschaft, aus der er nach Tibet flüchtete. Die "Bergwelten"-Dokumentation erzählt Aufschnaiters Version dieser Geschichte anhand von neu entdecktem Material.
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PW - 29 - The Devils Leap 2
© Plaion Pictures GmbH, all rights reserved

On The Edge 2 – Pfad der Wölfe

Free-TV-Premiere am Mo., 13.07., ab 22:00 Uhr, u.a. mit Philippe Bas
Der ehemalige Elitesoldat Paul Vilar begleitet eine Gruppe Jugendlicher – darunter auch seine Tochter Sara – zum Naturtauchen. Die Gruppe wird überfallen und in Geiselhaft genommen. Die Kidnapper verlangen, dass Paul wertvolle Kunstwerke aus einem Militärlager stiehlt. Paul hofft jedoch, die Geiselnehmer auszuschalten. Thriller von Julien Seri.
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PW - 28 - Tour de France
© Getty Images

Tour de France – LIVE

Di., 14.07., ab 13:15 Uhr: Am französischen Nationalfeiertag warten 167 Kilometer von Aurillac nach Le Lioran
Die 10. Etappe bei der "Großen Schleife" durch Frankreich hat es in sich: Das Streckenprofil auf den 167 Kilometern von Aurillac in das Skigebiet Le Lioran wird den Fahrern alles abverlagen. Wer holt sich den prestigeträchtigen Sieg am französischen Nationalfeiertag?
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ServusTV im Mai stärkster Privatsender Österreichs

PW - 00 - Quotenmeldung Mai 2026
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ServusTV setzte sich mit einem Monatsmarktanteil von 4,6 % in der Basis 12+ im Mai erneut an die Spitze der heimischen Privatsender. In der Zielgruppe 12-49 erreichte der Sender 4,3 %. ServusTV On schließt den Monat mit sechs Millionen Video Views und 119 Millionen Watched Minutes und verzeichnete mit der Formel 1 in Kanada den bisher erfolgreichsten Stopp des laufenden Jahres.
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07.05.2026

Die MotoGP gibt bis 2030 bei ServusTV Vollgas

PW - 00 - MotoGP 2026
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seit 2016 geben die „Könige der Schräglage“ bei ServusTV Vollgas. Und das wird auch weiter so bleiben, denn ServusTV hat sich die exklusiven Rechte an der Rennserie in Österreich langfristig bis 2030 gesichert.

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04.05.2026

Servus Media: Mit dem ÖFB-Teamkoch zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™

ÖFB-Teamkoch Fritz Grampelhuber mit seinem neuen Kochbuch „Fritz, was gibt’s?“
© ServusTV / Chris Singer
Mit ÖFB-Teamkoch Fritz Grampelhuber setzt Servus Media auf eine umfassende 360‑Grad-Contentstrategie, die Fußball und Kulinarik zu einer starken, markenstiftenden Einheit verbindet.
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